Unsere AGB

Liebe Urlaubsgäste, auf Basis nachstehender AGB wird das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter geregelt. Mit Erteilung des Reservierungsauftrages für den, von Ihnen gewünschten Mietzeitraum, erklären Sie sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden und erkennen diese an. Ihren Auftrag zur Buchung erteilen Sie durch schriftliche Annahme des Angebotes, dass Sie ob Ihrer Anfrage, erhalten haben. Anfragen können Sie per Email, Brief, Fax und Telefon, stellen.

1. Abschluss des Mietvertrages

Mit Annahme des vom Vermieter erstellten Angebotes bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages zur Beherbergung, verbindlich an. Gegenstand dieses Vertrages ist der im Angebot ausgewiesene Mietzeitraum für das Ferienhaus „Villa Mütze“ in 32699 Extertal Rott Zum Grundberg 55. Der Mieter erhält eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Beherbergungsvertrages.

2. Zahlung der Miete

Mit Erhalt des Vertrages, ist der Mieter verpflichtet innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises auf das, in der Bestätigung dokumentierte Konto des Vermieters, zu leisten. Die Restzahlung der Miete ist 14 Tage vor Anreise, fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 30 Tagen vor Anreise) ist der komplette Mietpreis sofort zahlbar. Mit Eingang der Anzahlung bzw. bei kurzfristigen Buchungen durch Zahlung des kompletten Mietpreises wird der reservierte Zeitraum im Belegungsplan auf reserviert, gesetzt. Es wird nach der jeweils gültigen Preistabelle abgerechnet.

2a. Kaution/Schlüsselübergabe

Mit Bestätigung des Beherbergungsvertrages erhält der Mieter die Kontaktdaten unseres örtlichen Verwalters. Dieser wird die Schlüssel des Hauses übergeben. Als Kaution gilt ein Betrag von € 150,00 vereinbart, die der Mieter bei Anreise dem Verwalter übergibt. Wird das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand und besenrein verlassen, wird die Kaution bei Abreise durch den Verwalter erstattet.

2b. Nebenkosten

Nebenkosten werden nach der jeweils gültigen Preistabelle abgerechnet.

3. Erfüllung des Mietvertrages

Der Abschluss des Vertrages zur Beherbergung verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung wobei gleichgültig ist, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Eine einseitige Lösung des Vertrages ist nicht möglich.

4. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen orientieren sich an der Internetbeschreibung für das Ferienhaus „Villa Mütze“, wobei der Mieter bei Anreise das Haus in einwandfreiem und sauberem Zustand, vorfindet. Alle technischen Einrichtungen werden kontinuierlich gewartet und überprüft. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass technische Einrichtungen des Hauses nicht in Funktion sein sollten, ist der Mieter zur umgehenden Mitteilung an den Vermieter bzw. seinen örtlichen Verwalter, verpflichtet. Nur so ist dem Vermieter die Möglichkeit zur sofortigen Abhilfe, gegeben.

5. Nutzungsvereinbarung

Für die Dauer der Miete wird dem Mieter das Ferienhaus „Villa Mütze“ zur freien Nutzung und zu treuen Händen, übergeben. Hinsichtlich der Nutzung gilt als vereinbart, dass die Nutzung nur im Rahmen der angemeldeten Personen erfolgt. Es dürfen maximal 5 Personen übernachten. Hunde (maximal 2) sind ausdrücklich erlaubt, wobei diese nur in mitgebrachten Hundekörben, bzw. auf mitgebrachten Decken nächtigen dürfen. Die Nutzung von Betten und Sitzmöbeln durch Hunde ist nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich etwaige Hinterlassenschaften seiner Hunde (gilt explizit auch für den Gartenbereich) unverzüglich zu entfernen. Bei Missachtung dieses Passus und bei notwendiger, nachträglicher Reinigung des Objektes (auch des Gartens) werden die anfallenden Kosten von der vorab geleisteten Kaution, einbehalten.

Dem Vermieter ist mit der Anfrage die Anzahl der Hunde/Rasse/Größe zu nennen, die der Mieter beabsichtigt mitzubringen. Überdies verpflichtet sich der Mieter das Ferienhaus nur im Rahmen allgemein üblicher Art und Weise, zu nutzen. Das Aufstellen von Zelten und/oder Wohnwagen ist auf dem Grundstück verboten. Zur Erhaltung des Friedens in der Nachbarschaft ist der Mieter gehalten die ortsüblichen Ruhephasen einzuhalten. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

6. Stornierung (Rücktritt vom Mietvertrag)

Die Stornierung bzw. der Rücktritt vom Mietvertrag ist jederzeit möglich. Hieraus ergeben sich Stornokosten, die vom Mieter zu bezahlen sind. Die Stornokosten stellen sich wie folgt dar:

– bis 30 Tage vor Anreise 30% des Mietpreises
– 29 bis 11 Tage vor Anreise 60% des Mietpreises
– ab 10 Tage vor Anreise 100% des Mietpreises

Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung, die den Mieter vor den Kosten einer Stornierung schützen kann, wird dringend empfohlen.

7. Reiseabbruch

Erfolgt ein Reiseabbruch aus Gründen die in der Sphäre des Mieters liegen so kann der Vermieter hierzu, keine Haftung übernehmen. Kosten, die in der Sache begründet sind (z.B. Mietausfall), gehen zu Lasten des Mieters.

8. Preisänderungen

Preiserhöhungen im gesetzlichen Rahmen sind nur dann berechtigt, wen zwischen Vertrag und Reiseantritt ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten liegt. Eine Erhöhung ist jedoch nur statthaft, wenn dem Vertragspartner eine genaue Berechnung und der Grund der Erhöhung, mitgeteilt wird.

9. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treue und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, wenn sich der Gesamtzuschnitt der Reservierung nur unwesentlich verändert und keine sonderlichen Leistungseinschnitte, gegeben sind.

10. Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktrittsrecht des Vermieters besteht infolge unerwarteter Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg, höhere Gewalt, innere Unruhen und massiven Verstöße des Mieters gegen Punkt 5 der AGB die z.B. mit der Störung des Friedens der Nachbarschaft, einhergehen. Für Leistungen, die bis zum Rücktritt erbracht wurden, kann ein Ausgleich vom Mieter verlangt werden.

11.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Für den Fall dessen, dass eine der vorstehenden Bestimmungen jetzt oder in Zukunft gegen die jeweilige Rechtsprechung und/oder die guten Sitten verstößt hat dieses nicht automatisch zur Folge, dass die Unwirksamkeit aller Bestimmungen gegeben ist.